I-11 U 74/11•Oberlandesgericht Hamm, 2012-07-27, I-11 U 74/11
Full text
Oberlandesgericht Hamm — I-11 U 74/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-27
Aktenzeichen: I-11 U 74/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0727.I11U74.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19.07.2011 verkündete Urteil
der 3. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg teilweise abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.274,67 € nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem
01.04.2011 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 58 %
und der Beklagte zu 42 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 73 % und der Beklagte zu 27 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist nach Maßgabe der Zurückweisung der Berufung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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