26 U 204/10•Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-14, 26 U 204/10
Oberlandesgericht Hamm, 2012-09-14, 26 U 204/10
26 U 204/10Supreme CourtSep 14, 2012
Regest
Die unterlassene Befunderhebung stellt dann keinen Sorgfallsverstoß dar, falls der Patient eine solche Untersuchung verweigert und der Patient auf die Gefahr einer solchen Verweiterung hingewiesen worden ist.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 26 U 204/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-14
Aktenzeichen: 26 U 204/10
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:0914.26U204.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Normen: §§ 823, 8931, 253, 844 BGB
Leitsätze
Die unterlassene Befunderhebung stellt dann keinen Sorgfallsverstoß dar, falls der Patient eine solche Untersuchung verweigert und der Patient auf die Gefahr einer solchen Verweiterung hingewiesen worden ist.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. bis 3. werden die am 5. November 2010 verkündeten Urteile der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn – 2 O 565 und 566/08 – wie folgt abgeändert:
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Berufungen der Kläger werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites in erster und zweiter Instanz tragen der Kläger zu 1. zu 72 % und der Kläger zu 2. zu 28 %..
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in dieser Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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