I-5 U 77/12•Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-03, I-5 U 77/12
Oberlandesgericht Hamm, 2012-12-03, I-5 U 77/12
I-5 U 77/12Supreme CourtDec 3, 2012
Regest
Allein aus dem Umstand, dass in einer Zweckerklärung einer Reihe von Zweckerklärungen ein bestimmtes Flurstück, das von einer Gesamtgrundschuld erfasst ist, nicht mehr genannt wird, kann nicht geschlossen werden, dass die Sicherungsnehmerin - eine Bank - dieses Grundstück aus seiner Mithaft entlassen will.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — I-5 U 77/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-03
Aktenzeichen: I-5 U 77/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2012:1203.I5U77.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: §§ 1175 Abs. 1 Satz 2; 1192 BGB
Leitsätze
Allein aus dem Umstand, dass in einer Zweckerklärung einer Reihe von Zweckerklärungen ein bestimmtes Flurstück, das von einer Gesamtgrundschuld erfasst ist, nicht mehr genannt wird, kann nicht geschlossen werden, dass die Sicherungsnehmerin - eine Bank - dieses Grundstück aus seiner Mithaft entlassen will.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21.03.2012 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.