22 U 88/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-01-24, 22 U 88/12
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 88/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-24
Aktenzeichen: 22 U 88/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0124.22U88.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 26.3.2012 unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 215.199,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.9.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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