17 W 3/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-02-21, 17 W 3/13
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 17 W 3/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-21
Aktenzeichen: 17 W 3/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0221.17W3.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde vom 21.12.2012 wird der Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 10.12.2012 aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten der Nebenintervention der Beschwerdeführerin im selbständigen Beweisverfahren 12 OH 16/09, LG Dortmund, zu 80%.
Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu 80%.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.279,80 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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