20 U 84/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-04-26, 20 U 84/12
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 84/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-26
Aktenzeichen: 20 U 84/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0426.20U84.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin das am 23.02.2012 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von ebenfalls 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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