4 U 192/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-07, 4 U 192/12
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 192/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-07
Aktenzeichen: 4 U 192/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0507.4U192.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05. September 2012 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer – Kammer für Handelssachen – des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert:
Die Klage entsprechend dem erstinstanzlichen Tenor zu a) wird abgewiesen. Ferner wird der ‑ nach der teilweisen Klagerücknahme verbleibende ‑ Zahlungsantrag abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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