4 U 55/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-05-28, 4 U 55/13
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 55/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-05-28
Aktenzeichen: 4 U 55/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0528.4U55.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 19. Februar 2013 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung ersichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Die Rechtssache hat auch weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats noch ist aus anderen Gründen eine mündliche Verhandlung geboten.
Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme sowie zur etwaigen Rücknahme der Berufung binnen drei Wochen.
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