Oberlandesgericht Hamm, 2013-08-01, 3 RBs 128/13

3 RBs 128/13Supreme CourtAug 1, 2013

Regest

Hat der Tatrichter für materiell-rechtlich im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander stehende Taten, die in prozessualer Hinsicht gleichwohl noch eine einheitliche Tat bilden, mehrere Geldbußen verhängt, sind diese - soweit sie vom Rechtsmittelangriff erfasst sind - für die Prüfung, ob die in § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG genannte Wertgrenze überschritten ist, zusammenzurechnen.Ob eine einheitliche Tat im prozessualen Sinne vorliegt, hat das Rechtsbeschwerdegericht aufgrund der tatrichterlichen Feststellungen zu prüfen. Kann diese Frage anhand der tatrichterlichen Feststellungen nicht beantwortet werden, ist zu Gunsten des Betroffenen vom Vorliegen einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinne auszugehen.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 3 RBs 128/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-08-01

Aktenzeichen: 3 RBs 128/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0801.3RBS128.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Normen: OWiG § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; OWiG § 79 Abs. 2; AÜG § 16 Abs. 1 Nr. 1a

Leitsätze

Hat der Tatrichter für materiell-rechtlich im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander stehende Taten, die in prozessualer Hinsicht gleichwohl noch eine einheitliche Tat bilden, mehrere Geldbußen verhängt, sind diese - soweit sie vom Rechtsmittelangriff erfasst sind - für die Prüfung, ob die in § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG genannte Wertgrenze überschritten ist, zusammenzurechnen.Ob eine einheitliche Tat im prozessualen Sinne vorliegt, hat das Rechtsbeschwerdegericht aufgrund der tatrichterlichen Feststellungen zu prüfen. Kann diese Frage anhand der tatrichterlichen Feststellungen nicht beantwortet werden, ist zu Gunsten des Betroffenen vom Vorliegen einer einheitlichen Tat im prozessualen Sinne auszugehen.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die

Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen.

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