3 U 190/11•Oberlandesgericht Hamm, 2013-08-07, 3 U 190/11
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 U 190/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-08-07
Aktenzeichen: 3 U 190/11
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0807.3U190.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers gegen das am 27.Oktober 2011 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird die Entscheidung hinsichtlich der Schadensposition „Verdienstausfallschaden“ einschließlich des insoweit zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben und zur erneuten Entscheidung und Verhandlung unter Einbeziehung der in II. Instanz geltend gemachten Schadensposition „Kosten der Steuerberater X in Höhe von 13.110,00 €“ auch über die Kosten des Berufungsverfahrens an das Landgericht Münster zurückverwiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird unter teilweiser Abänderung des Urteils dahin, dass die hinsichtlich der Rente betreffend Pflegekosten vom Landgericht vorgenommene Befristung bis zum 31.03.2014 entfällt, zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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