Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-06, 5 RVs 80/13

5 RVs 80/13Supreme CourtSep 6, 2013

Regest

Vollendung der Wegnahme bei Entwendung sperriger Sachen vom Firmengelände (hier: Edelstahlteile im Wert von 70.000,- EUR). Zur Strafbarkeit der sog. "Polizeiflucht"

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 80/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-09-06

Aktenzeichen: 5 RVs 80/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0906.5RVS80.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Normen: StGB §§ 242, 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB

Leitsätze

Vollendung der Wegnahme bei Entwendung sperriger Sachen vom Firmengelände (hier: Edelstahlteile im Wert von 70.000,- EUR).

Zur Strafbarkeit der sog. "Polizeiflucht"

Tenor

Die Revision wird mit der Maßgabe als offensichtlich unbegründet verworfen, dass die Liste der angewendeten Vorschriften wie folgt lautet:

§§ 113 Abs. 1, 229, 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Nr. 3, 303 Abs. 1, 315 b Abs. 1 Nr. 3, 25 Abs. 1, Abs. 2, 53 Abs. 1, 69, 69 a StGB.

Außerdem wird der Tenor des angefochtenen Urteils hinsichtlich der nach § 69 a StGB getroffenen Maßregelentscheidung dahingehend klargestellt, dass die zuständige Verwaltungsbehörde angewiesen wird, dem Angeklagten vor Ablauf von 2 Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte.

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