31 U 30/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-09, 31 U 30/13
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 30/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-09
Aktenzeichen: 31 U 30/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0909.31U30.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 10. Januar 2013 verkündete 2. Teil- und Schlussurteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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