27 U 158/12•Oberlandesgericht Hamm, 2013-09-12, 27 U 158/12
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 158/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-12
Aktenzeichen: 27 U 158/12
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:0912.27U158.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 18. Oktober 2012 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.985,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 2. Juli 2008 zu zahlen. Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 95 % und die Beklagte 5 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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