28 U 33/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-14, 28 U 33/13
Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-14, 28 U 33/13
28 U 33/13Supreme CourtNov 14, 2013
Regest
Zu den Voraussetzungen der Rückabwicklung eines Autokaufs beim Verstopfen des Dieselrußpartikelfilters. Hinweis- und Beratungspflichten des Verkäufers über die Durchführung von Regenerationsfahrten.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 33/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-14
Aktenzeichen: 28 U 33/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1114.28U33.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Normen: BGB § 434
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen der Rückabwicklung eines Autokaufs beim Verstopfen des Dieselrußpartikelfilters. Hinweis- und Beratungspflichten des Verkäufers über die Durchführung von Regenerationsfahrten.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 07.01.2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern die Beklagte vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet/leisten.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.