18 U 33/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-21, 18 U 33/13
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 33/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-21
Aktenzeichen: 18 U 33/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1121.18U33.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27. Februar 2013 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster – 021 O 94/10 – teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, unter Einbeziehung des schon vom Landgericht der Klägerin zuerkannten Betrages 6.956,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins aus 1.288,38 € seit dem 05.02.2010 und aus weiteren 5.667,80 € seit dem 10.11.2009 an die Klägerin zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 1/10 und die Beklagte zu 9/10. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 13 % und der Beklagten zu 87 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Es beschwert die Beklagte in Höhe eines Betrages von weniger als 20.000,00 €.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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