25 U 5/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-11-26, 25 U 5/13
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 5/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-11-26
Aktenzeichen: 25 U 5/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1126.25U5.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06.12.2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg teilweise abgeändert:
Die Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 11.506,25 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz von 1.204,34 € seit dem 20.11.2009, von weiteren 8.832,26 € seit dem 03.11.2012 sowie von weiteren 1.469,65 € seit dem 19.07.2013 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 16 % und die Beklagte zu 84 %; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 42 % und die Beklagte zu 58 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei darf die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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