6 U 54/13•Oberlandesgericht Hamm, 2013-12-09, 6 U 54/13
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 54/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-12-09
Aktenzeichen: 6 U 54/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2013:1209.6U54.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.02.2013 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.
Die Beklagten bleiben verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.531,08 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.05.2011 zu zahlen.
Die Beklagten bleiben ferner verurteilt, als Gesamtschuldner den Kläger von den Ansprüchen seines Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt G, S-Straße, ##### S2, auf Zahlung vorgerichtlicher Kosten in Höhe von 489,45 Euro freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 78 % und die Beklagten zu 22 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 52 % und die Beklagten zu 48 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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