25 W 305/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-04, 25 W 305/13
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 25 W 305/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-03-04
Aktenzeichen: 25 W 305/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0304.25W305.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 05.09.2013 wird seiner Beschwerde vom 23.05.2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 16.05.2013 abgeholfen.
Die dem Beteiligten zu 1) aus der Landeskasse gemäß § 44 RVG zu zahlende Beratungshilfevergütung wird anderweitig auf
342,72 € festgesetzt.
Die Festsetzung beruht auf den Anträgen vom 09.04.2013 betreffend Scheidung, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Trennungsunterhalt, Scheidungsunterhalt, Ehewohnung, Hausratsteilung und Haftung für Schulden.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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