Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-13, 4 U 121/13

4 U 121/13Supreme CourtMar 13, 2014

Regest

Die Werbung mit "made in Germany" versteht der angesprochene Verkehr dahin, dass die so beworbene Ware in Deutschland hergestellt worden ist. Auch die Bezeichnung "Deutsche Markenware" kann der Verbraucher in diesem Sinne auffassen.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 121/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-13

Aktenzeichen: 4 U 121/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0313.4U121.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Normen: UWG 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1

Leitsätze

Die Werbung mit "made in Germany" versteht der angesprochene Verkehr dahin, dass die so beworbene Ware in Deutschland hergestellt worden ist. Auch die Bezeichnung "Deutsche Markenware" kann der Verbraucher in diesem Sinne auffassen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. Juli 2013 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der erstinstanzliche Tenor zu Ziffer 1 c) ergänzt wird um den Zusatz „wie geschehen im Onlineshop der Beklagten zu 1) (Anlagen K 14, K 15, K 16, Bl. 37 - 39 d. A.)“.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,00 € abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.