17 U 143/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-03-17, 17 U 143/13
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 143/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-17
Aktenzeichen: 17 U 143/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0317.17U143.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25.07.2013 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 14.594,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zur Vollstreckung gestellten Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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