Oberlandesgericht Hamm, 2014-04-04, 9 U 145/13

9 U 145/13Supreme CourtApr 4, 2014

Regest

Zum Haftungsmaßstab in Bezug auf deliktische Verhaltenspflichten der Eltern zum Schutz der Gesundheit des Kindes, insbesondere zu der Beachtung von Sorgfaltsanforderungen beim Grillen.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 145/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-04

Aktenzeichen: 9 U 145/13

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0404.9U145.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: §§ 1664, 277, 823 BGB

Leitsätze

Zum Haftungsmaßstab in Bezug auf deliktische Verhaltenspflichten der Eltern zum Schutz der Gesundheit des Kindes, insbesondere zu der Beachtung von Sorgfaltsanforderungen beim Grillen.

Tenor

Die Berufung gegen das am 05.06.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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