Oberlandesgericht Hamm, 2014-07-22, 15 W 138/14

15 W 138/14Supreme CourtJul 22, 2014

Regest

Zur Frage der Rechtswahl - deutsches/italienisches Recht - bei der Auslegung eines Erbvertrages.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 138/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-07-22

Aktenzeichen: 15 W 138/14

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:0722.15W138.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: EGBGB Art. 25 Abs. 2

Leitsätze

Zur Frage der Rechtswahl - deutsches/italienisches Recht - bei der Auslegung eines Erbvertrages.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) vom 18.11.2013 wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten für die Zurückweisung des Erbscheinsantrags des Beteiligten zu 1) vom 18.11.2013 sind nicht zu erheben.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten der Beteiligten findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 30.000 Euro festgesetzt.

Dem Beteiligten zu 3) wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L in H bewilligt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.