15 W 206/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-14, 15 W 206/14
Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-14, 15 W 206/14
15 W 206/14Supreme CourtOct 14, 2014
Regest
Die Verlängerung eines befristeten Nießbrauchs ist materiell-rechtlich eine Inhaltsänderung des Rechts. Als solche wird sie nur dann wirksam, wenn sie vor Fristablauf im Grundbuch eingetragen wird. Allein ein beim Grundbuchamt vor Fristablauf eingegangener Eintragungsantrag genügt nicht.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 206/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-10-14
Aktenzeichen: 15 W 206/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1014.15W206.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 140; BGB § 877
Leitsätze
Die Verlängerung eines befristeten Nießbrauchs ist materiell-rechtlich eine Inhaltsänderung des Rechts. Als solche wird sie nur dann wirksam, wenn sie vor Fristablauf im Grundbuch eingetragen wird. Allein ein beim Grundbuchamt vor Fristablauf eingegangener Eintragungsantrag genügt nicht.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1) bis 3) tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 5.000,00 Euro.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.