18 U 22/14•Oberlandesgericht Hamm, 2014-10-27, 18 U 22/14
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 22/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-10-27
Aktenzeichen: 18 U 22/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1027.18U22.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.12.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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