28 U 135/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-18, 28 U 135/13
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 135/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-18
Aktenzeichen: 28 U 135/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1218.28U135.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 05.06.2013 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum – Einzelrichter - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 300,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.05.2012 Zug um Zug gegen Rückgabe eines Fahrradträgers der Marke U (Artikelnummer #######) zu zahlen.
Im Übrigen bleibt es bei der angefochtenen Entscheidung.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung tragen die Klägerin zu 95 % und die Beklagte zu 5 %.
Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz bleibt es bei der Kostenentscheidung des Landgerichts.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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