28 U 166/13•Oberlandesgericht Hamm, 2014-12-23, 28 U 166/13
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 166/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-12-23
Aktenzeichen: 28 U 166/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2014:1223.28U166.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten zu 2 gegen das am 22.08.2013 verkündete Zweite Teilversäumnis- und Schlussurteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die im Berufungsverfahren angefallenen Gerichtskosten tragen die Beklagten zu 2 und 3 als Gesamtschuldner zu zwei Dritteln; das verbleibende Drittel trägt der Beklagte zu 2 allein. Die bis zum 29.09.2014 angefallenen außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten zu 2 und 3 als Gesamtschuldner je zur Hälfte. Die ab diesem Zeitpunkt entstandenen außergerichtlichen Kosten der Klägerin trägt der Beklagte zu 2 allein. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen die beklagten jeweils selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte zu 2 kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.