2 Ws 40/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-05-06, 2 Ws 40/15
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 40/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-06
Aktenzeichen: 2 Ws 40/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0506.2WS40.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Dem Verteidiger Rechtsanwalt S sind über die bereits mit Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Bochum – Rechtspflegerin - vom 24. November 2014 zu erstattenden Gebühren und Auslagen hinaus weitere Auslagen für die Anschaffung von zwei Festplatten in Höhe von 257,00 € (215,97 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer) zu erstatten.
Dem Verteidiger Rechtsanwalt S wird aufgegeben, die beiden Festplatten dem Gericht nach Beendigung des Mandats auszuhändigen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 257,00 € festgesetzt.
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