Oberlandesgericht Hamm, 2015-06-16, 2 RVs 30/15

2 RVs 30/15Supreme CourtJun 16, 2015

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 2 RVs 30/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-16

Aktenzeichen: 2 RVs 30/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0616.2RVS30.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch – mit Ausnahme der angeordneten Einziehung der sichergestellten Betäubungsmittel – mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafrichter-abteilung des Amtsgerichts Iserlohn zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.

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