Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-04, 4 U 66/15

4 U 66/15Supreme CourtAug 4, 2015

Regest

Irreführende Werbung auf der Internetplattform "amazon" für Sonnenschirme durch blickfangmäßige Abbildung eines Sonnenschirmes inklusive der zur Beschwerung des Schirmständers erforderlichen Betonplatten, obwohl diese Platten tatsächlich nicht zum Lieferumfang gehören.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 66/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-04

Aktenzeichen: 4 U 66/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0804.4U66.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Normen: UWG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

Leitsätze

Irreführende Werbung auf der Internetplattform "amazon" für Sonnenschirme durch blickfangmäßige Abbildung eines Sonnenschirmes inklusive der zur Beschwerung des Schirmständers erforderlichen Betonplatten, obwohl diese Platten tatsächlich nicht zum Lieferumfang gehören.

Tenor

Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 05.03.2015 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.

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