3 UF 9/14•Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-13, 3 UF 9/14
Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-13, 3 UF 9/14
3 UF 9/14Supreme CourtAug 13, 2015
Regest
Bei unverheirateten und nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden Lebensgefährten kann der Mann die Kinder der Frau nicht so adoptieren, dass die Kinder gemeinschaftliche Kinder der beiden Lebensgefährten werden. Rechtlich möglich ist nur eine Adoption durch den Mann, bei der das Verwandtschaftsverhältnis der Kinder zu der Frau erlischt.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 9/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-13
Aktenzeichen: 3 UF 9/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0813.3UF9.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Normen: § 1741 BGB
Leitsätze
Bei unverheirateten und nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden Lebensgefährten kann der Mann die Kinder der Frau nicht so adoptieren, dass die Kinder gemeinschaftliche Kinder der beiden Lebensgefährten werden. Rechtlich möglich ist nur eine Adoption durch den Mann, bei der das Verwandtschaftsverhältnis der Kinder zu der Frau erlischt.
Tenor
Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts-Familiengericht-Ahaus vom 09.12.2013 (12 F 235/13) ohne mündliche Verhandlung im Verfahren nach § 68 Abs.3 S.2 FamFG zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von drei Wochen, beginnend mit der Zustellung dieses Beschlusses.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.