24 U 76/13•Oberlandesgericht Hamm, 2015-08-18, 24 U 76/13
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 76/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-18
Aktenzeichen: 24 U 76/13
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0818.24U76.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. April 2013 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage bleibt abgewiesen.
Die Widerklage bleibt bzw. wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden der Klägerin zu 71 % und dem Beklagten zu 29 % auferlegt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 30 % und der Beklagte zu 70 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.