15 W 142/15•Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-11, 15 W 142/15
Oberlandesgericht Hamm, 2015-09-11, 15 W 142/15
15 W 142/15Supreme CourtSep 11, 2015
Regest
Haben sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt, so lässt weder der anschließende Satz: „Nach dem Tod des Letztversterbenden soll die gesetzliche Erbfolge eintreten.“ noch eine ergänzende Pflichtteilsstrafklausel den zwingenden Schluss darauf zu, dass eine Schlusserbeinsetzung der gemeinsamen Kinder nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge gewollt ist.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 142/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-11
Aktenzeichen: 15 W 142/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2015:0911.15W142.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: BGB § 2075, BGB § 2084, BGB § 2269
Leitsätze
Haben sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt, so lässt weder der anschließende Satz:
„Nach dem Tod des Letztversterbenden soll die gesetzliche Erbfolge eintreten.“
noch eine ergänzende Pflichtteilsstrafklausel den zwingenden Schluss darauf zu, dass eine Schlusserbeinsetzung der gemeinsamen Kinder nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge gewollt ist.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 2) trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1).
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 45.000 € festgesetzt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.