32 SA 73/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-19, 32 SA 73/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-19, 32 SA 73/15
32 SA 73/15Supreme CourtJan 19, 2016
Regest
Ein Verweisungsbeschluss kann willkürlich und damit nicht mehr bindend sein, wenn das verweisende Gericht bei der Anwendung des § 269 BGB übersieht, dass sich der Erfüllungsort nach dem - insoweit eindeutigen - Wortlaut der Vorschrift nicht nach dem aktuellen Wohnort des Schuldners einer Geldschuld richtet, sondern nach dem Ort zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses, und wenn eine vom Gericht zur Begründung der Verweisung zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs ebenfalls diesen - der Verweisung entgegenstehenden - Wortlaut der Norm des § 269 BGB wiedergibt.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 73/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-19
Aktenzeichen: 32 SA 73/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0119.32SA73.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 29, 36 I Nr. 6 ZPO, 269 BGB
Leitsätze
Ein Verweisungsbeschluss kann willkürlich und damit nicht mehr bindend sein, wenn das verweisende Gericht bei der Anwendung des § 269 BGB übersieht, dass sich der Erfüllungsort nach dem - insoweit eindeutigen - Wortlaut der Vorschrift nicht nach dem aktuellen Wohnort des Schuldners einer Geldschuld richtet, sondern nach dem Ort zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses, und wenn eine vom Gericht zur Begründung der Verweisung zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs ebenfalls diesen - der Verweisung entgegenstehenden - Wortlaut der Norm des § 269 BGB wiedergibt.
Tenor
Zuständig ist das Amtsgericht D.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.