1 Vollz (Ws) 410/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-26, 1 Vollz (Ws) 410/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-01-26, 1 Vollz (Ws) 410/15
1 Vollz (Ws) 410/15Supreme CourtJan 26, 2016
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 410/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-26
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 410/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0126.1VOLLZ.WS410.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Beschwerde wird mit folgender Maßgabe verworfen:
Es wird festgestellt, dass die dem Gefangenen von der Vollzugsbehörde im Feststellungszeitraum vom 01.06.2013 bis zum 31.05.2015 angebotene Betreuung den Vorgaben des § 66c Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht entsprochen hat.
Um den gesetzlichen Anforderungen an die Betreuung zu genügen, ist dem Gefangenen zur Behandlung seiner narzisstischen Persönlichkeitsstörung eine einzeltherapeutische Maßnahme, die auch den Suchtmittelkonsum des Gefangenen als Symptomatik dieser Persönlichkeitsstörung behandelt, anzubieten. Dabei ist darauf zu achten, dass der Therapeut über die notwendige Befähigung verfügt, folgende Behandlungsschritte durchzuführen:
Beziehungsaufbau:
Hier ist in der Behandlung eine lange Phase des Beziehungsaufbaus notwendig, wobei der Klient in keinem Fall als defizitär definiert werden soll. Weiterhin ist es wichtig, Compliance zu erzeugen, d. h. der Klient soll kompetent mit über die Behandlung entscheiden. Weiterhin soll der Klient sich bestätigt, angenommen, respektiert, geachtet und geschätzt fühlen. Seine Ressourcen und Kompetenzen sollen herausgestellt werden. Weiterhin wird der Klient die Beziehung durch Provokationen testen, auf die man dann nicht mit „Gegenangriff“ reagieren sollte.
Arbeitsauftrag entwickeln:
Als nächster Schritt soll ein gemeinsamer Arbeitsauftrag herausgearbeitet werden, indem man die Probleme zwar gemeinsam herausstellt, sie aber nicht als persönliche Defizite definiert.
Klärung:
Es beginnt die inhaltliche Arbeit, in der die Motivebene des Klienten explizit gemacht wird und dysfunktionale Strategien herausgestellt werden.
Bearbeitung der Schemata:
Die dysfunktionalen Strategien sollen modifiziert werden und problematische Schemata bearbeitet werden sollen. Dies gelingt über übliche schematherapeutische Interventionen wie „Ein-Personen-Rollenspiel oder Interventionen, die nicht konfrontativ vorgehen, sondern von dem Klienten selbst übernommen werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse.
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