4 U 46/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-02-16, 4 U 46/15
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 46/15 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-16
Aktenzeichen: 4 U 46/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0216.4U46.15.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 26.03.2012 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über die erstinstanzliche Verurteilung hinaus weitere 43.039,87 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12.09.20111 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen der Kläger zu 62 % und die Beklagte zu 38 %.
Die Kosten der Berufungsinstanz und die Kosten des Revisionsverfahrens tragen der Kläger zu 83 % und die Beklagte zu 17 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert der Berufungsinstanz beträgt 258.239,20 €
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