5 UF 227/15•Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-13, 5 UF 227/15
Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-13, 5 UF 227/15
5 UF 227/15Supreme CourtApr 13, 2016
Regest
Unzulässigkeit eines Anerkenntnis-Teil-Beschlusses im Rahmen eines Abänderungsverfahrens, das auf Herabsetzung eines Unterhaltstitels gerichtet ist.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 227/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-13
Aktenzeichen: 5 UF 227/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0413.5UF227.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Normen: §§ 238, 239 FamFG, 301 ZPO
Leitsätze
Unzulässigkeit eines Anerkenntnis-Teil-Beschlusses im Rahmen eines Abänderungsverfahrens, das auf Herabsetzung eines Unterhaltstitels gerichtet ist.
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - der am 13.11.2015 verkündete Anerkenntnisteilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Plettenberg aufgehoben.
Gerichtskosten werden für die Rechtsmittelinstanz nicht erhoben.Außergerichtliche Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
Der Wert wird auf 1.000,00 € festgesetzt.
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