32 SA 3/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-15, 32 SA 3/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-15, 32 SA 3/16
32 SA 3/16Supreme CourtApr 15, 2016
Regest
Wird in einem Verfahren, für das bereits eine Gerichtsstandbestimmung erfolgt ist, die Klage auf einen weiteren Beklagten erweitert, der keinen Gerichtsstand am Ort des zuvor bestimmten Gerichts hat, kann eine weitere Gerichtsstandbestimmung zulässig sein, wenn dem neuen Beklagten zuzumuten ist, das Verfahren bei bereits bestimmten Gericht zu führen und die Voraussetzungen einer Gerichtsstandbestimmung gemäß § 36 I Nr. 3 ZPO im Übrigen auch in Bezug auf den neuen Beklagten vorliegen.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 3/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-15
Aktenzeichen: 32 SA 3/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0415.32SA3.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: § 36 I Nr. 3 ZPO
Leitsätze
Wird in einem Verfahren, für das bereits eine Gerichtsstandbestimmung erfolgt ist, die Klage auf einen weiteren Beklagten erweitert, der keinen Gerichtsstand am Ort des zuvor bestimmten Gerichts hat, kann eine weitere Gerichtsstandbestimmung zulässig sein, wenn dem neuen Beklagten zuzumuten ist, das Verfahren bei bereits bestimmten Gericht zu führen und die Voraussetzungen einer Gerichtsstandbestimmung gemäß § 36 I Nr. 3 ZPO im Übrigen auch in Bezug auf den neuen Beklagten vorliegen.
Tenor
Zum zuständigen Gericht wird das Landgericht Q bestimmt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.