32 SA 26/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-22, 32 SA 26/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-04-22, 32 SA 26/16
32 SA 26/16Supreme CourtApr 22, 2016
Regest
Eine Gerichtsstandbestimmung gem. § 36 I Nr. 6 ZPO ist abzulehnen, wenn sich zwei Gerichte für unzuständig erklärt haben, bevor eine anhängige Streitsache rechtshängig geworden ist und kein Ausnahmefall vorliegt, in dem eine Zuständigkeitsbestimmung vor der Rechtshängigkeit getroffen werden kann.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 26/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-22
Aktenzeichen: 32 SA 26/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0422.32SA26.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 36 I Nr. 6 ZPO
Leitsätze
Eine Gerichtsstandbestimmung gem. § 36 I Nr. 6 ZPO ist abzulehnen, wenn sich zwei Gerichte für unzuständig erklärt haben, bevor eine anhängige Streitsache rechtshängig geworden ist und kein Ausnahmefall vorliegt, in dem eine Zuständigkeitsbestimmung vor der Rechtshängigkeit getroffen werden kann.
Tenor
Der Senat lehnt eine Zuständigkeitsbestimmung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab.
Die Sache wird zur weiteren Sachbehandlung an das Amtsgericht Dortmund übersandt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.