Oberlandesgericht Hamm, 2016-05-24, 34 U 242/15

34 U 242/15Supreme CourtMay 24, 2016

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 242/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-24

Aktenzeichen: 34 U 242/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0524.34U242.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 14.08.2015 - 3 O 482/13 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Beschwer des Klägers übersteigt 20.000 EUR.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert der Berufung wird auf bis zu 40.000 EUR festgesetzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.