7 U 10/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-06-03, 7 U 10/16
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 7 U 10/16 — Teil-Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-03
Aktenzeichen: 7 U 10/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0603.7U10.16.00
Dokumenttyp: Teil-Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 22.12.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund (Az. 6 O 126/14) teilweise abgeändert:
Die Klageanträge sind dem Grunde nach gegen die Beklagte zu 1.) gerechtfertigt.
Im Übrigen wird die Berufung der Kläger – insoweit durch Endurteil – zurückgewiesen; die Klage gegen den Beklagten zu 2.) bleibt abgewiesen.
Die Kläger tragen die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2.) zu je 50%. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten.
Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind wegen der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2.) vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zu 2.) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.