22 U 28/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-07-04, 22 U 28/16
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 22 U 28/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-04
Aktenzeichen: 22 U 28/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0704.22U28.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Normen: § 284 BGB
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14.01.2016 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.354,88 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 17.09.2015 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen zu 82 % der Beklagte und zu 18 % die Klägerin; die Kosten des Berufungsverfahrens tragen zu 42 % der Beklagte und zu 58 % die Klägerin
Dieses und das erstinstanzliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.