32 SA 38/16•Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-18, 32 SA 38/16
Oberlandesgericht Hamm, 2016-08-18, 32 SA 38/16
32 SA 38/16Supreme CourtAug 18, 2016
Regest
Ein Verweisungsbeschluss an das örtlich für den Wohnsitz des Klägers vor Antritt seiner Strafhaft zuständige Gericht ist nicht deswegen willkürlich und ohne Bindungswirkung, weil das verweisende Gericht nicht geprüft hat, ob der bisherige Wohnsitz im Zuge des Haftantritts entfallen ist. Gibt ein Inhaftierter beim Haftantritt seine bisherige Wohnung auf und wird er am bisherigen Wohnort polizeilich abgemeldet, bedeutet dies nicht zwingend, dass auch sein Wohnsitz am bisherigen Wohnort aufgegeben werden soll und damit gem. § 7 III BGB als Wohnsitz entfällt.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 32 SA 38/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-08-18
Aktenzeichen: 32 SA 38/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2016:0818.32SA38.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 32. Zivilsenat
Normen: §§ 7, 36 I Nr. 6 ZPO
Leitsätze
Ein Verweisungsbeschluss an das örtlich für den Wohnsitz des Klägers vor Antritt seiner Strafhaft zuständige Gericht ist nicht deswegen willkürlich und ohne Bindungswirkung, weil das verweisende Gericht nicht geprüft hat, ob der bisherige Wohnsitz im Zuge des Haftantritts entfallen ist. Gibt ein Inhaftierter beim Haftantritt seine bisherige Wohnung auf und wird er am bisherigen Wohnort polizeilich abgemeldet, bedeutet dies nicht zwingend, dass auch sein Wohnsitz am bisherigen Wohnort aufgegeben werden soll und damit gem. § 7 III BGB als Wohnsitz entfällt.
Tenor
Zuständig ist das Amtsgericht E.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.