Oberlandesgericht Hamm, 2017-02-16, 5 U 78/16

5 U 78/16Supreme CourtFeb 16, 2017

Regest

Die Verpflichtung zur Abgabe der geforderten Baulast kann sich als Nebenpflicht aus dem durch die im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit geschaffenen gesetzlichen Schuldverhältnis ergeben. Dazu müssen jedoch grundsätzlich eine Reihe von weiteren Voraussetzungen vorliegen.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 5 U 78/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-02-16

Aktenzeichen: 5 U 78/16

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0216.5U78.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: § 1018 BGB

Leitsätze

Die Verpflichtung zur Abgabe der geforderten Baulast kann sich als Nebenpflicht aus dem durch die im Grundbuch eingetragene Grunddienstbarkeit geschaffenen gesetzlichen Schuldverhältnis ergeben. Dazu müssen jedoch grundsätzlich eine Reihe von weiteren Voraussetzungen vorliegen.

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 27.04.2016 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; das angefochtene Urteil ist jetzt ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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