17 U 100/15•Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-06, 17 U 100/15
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 17 U 100/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-06
Aktenzeichen: 17 U 100/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0306.17U100.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.06.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (Az: 25 O 170/13) wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 36.916,86 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.04.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 20 % und der Beklagten zu 80% auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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