Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-06, 17 U 100/15

17 U 100/15Supreme CourtMar 6, 2017

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 17 U 100/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-06

Aktenzeichen: 17 U 100/15

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0306.17U100.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.06.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund (Az: 25 O 170/13) wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 36.916,86 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.04.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 20 % und der Beklagten zu 80% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor der jeweilige Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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