Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-09, 5 RVs 12/17

5 RVs 12/17Supreme CourtMar 9, 2017

Regest

Besondere Anforderungen an die Begründung bei der Verhängung von Jugendstrafe nach § 17 JGG.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 5 RVs 12/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-09

Aktenzeichen: 5 RVs 12/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0309.5RVS12.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Normen: JGG § 17, § 18, § 54

Leitsätze

Besondere Anforderungen an die Begründung bei der Verhängung von Jugendstrafe nach § 17 JGG.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird hinsichtlich der beiden Angeklagten I und X im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Urteilsformel des angefochtenen Urteils wird dahin richtig gestellt, dass die Angeklagten I und X schuldig sind des Diebstahls in sechs Fällen, wobei es in drei Fällen beim Versuch blieb, sowie der vorsätzlichen Brandstiftung in drei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, tateinheitlich begangen mit versuchtem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Iserlohn zurückverwiesen.

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