Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-28, 15 W 109/17

15 W 109/17Supreme CourtMar 28, 2017

Regest

Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht, das ursprünglich für eine BGB-Gesellschaft begründet worden ist, besteht bei Übertragung sämtlicher Gesellschaftsanteile auf einen Gesellschafter für diesen als alleinigen Berechtigten fort.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 109/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-03-28

Aktenzeichen: 15 W 109/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0328.15W109.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Normen: BGB § 473 S. 1, BGB § 1059 Abs. 2, BGB § 1098 Abs. 3

Leitsätze

Ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht, das ursprünglich für eine BGB-Gesellschaft begründet worden ist, besteht bei Übertragung sämtlicher Gesellschaftsanteile auf einen Gesellschafter für diesen als alleinigen Berechtigten fort.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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