11 U 181/15•Oberlandesgericht Hamm, 2017-03-29, 11 U 181/15
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 181/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-29
Aktenzeichen: 11 U 181/15
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0329.11U181.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07. Oktober 2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg teilweise abgeändert.
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 14. Januar 2015 wird insoweit aufrechterhalten, als das beklagte Land verurteilt bleibt, an die Klägerin 312,20 € zu zahlen.
Im Übrigen bleibt der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu ¾ und das beklagte Land zu ¼; ausgenommen sind die Kosten der Säumnis, welche das beklagte Land allein zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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