24 U 110/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-04-06, 24 U 110/16
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 110/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-06
Aktenzeichen: 24 U 110/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0406.24U110.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 7.226,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 19.05.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden zu 48 % der Klägerin und zu 52 % dem Beklagten auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 58 % der Klägerin und zu 42 % dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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