5 U 20/16•Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-19, 5 U 20/16
Oberlandesgericht Hamm, 2017-06-19, 5 U 20/16
5 U 20/16Supreme CourtJun 19, 2017
Regest
Der Grundsatz der unvordenklichen Verjährung besagt, dass die Öffentlichkeit eines alten Weges dann angenommen werden kann, wenn er seit Menschengedenken unter stillschweigender Duldung des nicht wegebau- oder unterhaltungspflichtigen Privateigentümers in der Überzeugung der Rechtmäßigkeit als öffentlicher Weg genutzt worden ist.
Full text
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 20/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-19
Aktenzeichen: 5 U 20/16
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0619.5U20.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: § 1004 BGB
Leitsätze
Der Grundsatz der unvordenklichen Verjährung besagt, dass die Öffentlichkeit eines alten Weges dann angenommen werden kann, wenn er seit Menschengedenken unter stillschweigender Duldung des nicht wegebau- oder unterhaltungspflichtigen Privateigentümers in der Überzeugung der Rechtmäßigkeit als öffentlicher Weg genutzt worden ist.
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 17.12.2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Das angefochtene Urteil ist jetzt ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.