Oberlandesgericht Hamm, 2017-08-28, 8 U 3/17

8 U 3/17Supreme CourtAug 28, 2017

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 3/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-28

Aktenzeichen: 8 U 3/17

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2017:0828.8U3.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.11.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus diesem und dem angefochtenen Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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